Von der Freiwilligkeit zum Gesetz

Das deutsche Lieferkettengesetz ist ein Fortschritt und auch die derzeitigen Verhandlungen zu einem europäischen Liefer­kettengesetz machen leise Hoffnung auf mehr Schutz der Menschenrechte, des Klimas und der Umwelt. Beide Gesetze allein aber werden nicht ausreichen, um den Rohstoffsektor wirklich fairer und nachhaltiger zu gestalten.

Illustration zum Lieferkettengesetz: Personen untersuchen das neue Gesetz

«Gegen die gute Miene zur schlechten Mine hilft nur noch ein gesetzlicher Rahmen» – mit diesen und anderen Kampagnensprüchen hat sich die Initiative Lieferkettengesetz seit 2019 in einem Bündnis von über 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen für ein Lieferkettengesetz in Deutschland eingesetzt. Viele hielten es kaum für möglich, dass es jemals kommen würde. Im Januar 2023 aber trat das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft und legt nun für Unternehmen ab einer bestimmten Größe menschenrechtliche Sorgfaltspflichten fest. Seitdem steht es Unternehmen nicht mehr frei, Menschenrechte in den Lieferketten zu achten. Auch wenn die Initiative Lieferkettengesetz und ihre Mitstreiter ­viele Abstriche auf dem Weg machen mussten: Das Gesetz ist trotzdem ein wichtiger Paradigmenwechsel.

Die Geschichte der Sorgfaltspflicht und das Grundprinzip des Lieferkettengesetzes

Dass Unternehmen horrende Geschäfte zum Beispiel mit Mobil­telefonen machen konnten und dabei gleichzeitig Konflikte finanziert wurden, war schon länger vielen bitter aufgestoßen und wurde von NGOs angeprangert. Auch in zahlreichen anderen Sektoren wurde der Handlungsdruck deutlich. Verhandlungen auf UN-Ebene, um Normen für transnationale Unternehmen aufzustellen und ­ihnen damit eine völkerrechtliche Verantwortung zuzuschreiben, waren gescheitert. Es herrschte das Prinzip der Freiwilligkeit im Sinne einer «Corporate Social Responsibility».

Für den Bergbausektor bedeutete das, dass Unternehmen, anstatt Risiken vorzubeugen, weitgehend auf freiwilliger Basis darüber entscheiden konnten, welchen sozialen Nutzen sie der lokalen Bevölkerung angedeihen lassen wollten. Oder besser gesagt: wie viel sie selbst für notwendig erachteten, um Konflikte vor Ort möglichst kleinzuhalten. Sie bauten zum Beispiel Schulen, schufen kurzfristige Arbeitsplätze und handelten mit der Bevölkerung vor Ort aus, wie viel sie ihr für die Folgeschäden des Bergbaus an ihrem Land und Besitz zahlen würden. So sollte von den negativen Folgen des Bergbaus abgelenkt werden, anstatt sie zu begrenzen oder gar zu vermeiden. Ebenso wurde die Verantwortung entlang der Liefer­ketten lange nicht anerkannt.

2011 legte John Ruggie, Sonderbeauftragter des UN-General­sekretärs, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und ­Menschenrechte vor. Darin wandte er das bereits bekannte Prinzip der Sorgfaltspflicht von Unternehmen auf die Achtung der Menschenrechte an und beschrieb die wesentlichen Schritte für deren Umsetzung. ­Damit war die Grundlage für das Lieferkettengesetz geschaffen. Auch die OECD nahm die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen in die nächste Fassung ihrer bereits existierenden Leitsätze für Wirtschaft und Menschenrechte auf. Ruggie schlug auch vor, dass alle Länder Aktionspläne für Wirtschaft und Menschenrechte entwickeln und darin festlegen sollten, wie sie ihre Schutzpflichten wahrnehmen würden. Betroffenen sollte Recht­szugang gewährt werden, wenngleich dieser Teil nur schwach ausformuliert war.

Das deutsche Lieferkettengesetz – der Kompromiss am Ende eines langen Aushandlungsprozesses

2013 starben bei einem Fabrikbrand in Bangladesch mehrere ­Tausend Menschen. Das deutsche Unternehmen Kik, einer der Auftraggeber der Fabrik, konnte auf der bestehenden Gesetzesgrundlage dafür aber nicht zur Verantwortung gezogen werden. 2019 brach ein Bergbaudamm im brasilianischen Brumadinho, es gab mehrere Hundert Tote. Das deutsche Zertifizierungsunternehmen TüV Süd hatte kurz zuvor den Damm noch als sicher erklärt. Während weiterhin Eisenerz aus Brasilien nach Deutschland gelangt, warten die Betroffenen noch immer auf Recht und Entschädigung. Gleichzeitig ergab ein offizielles Monitoring des deutschen Staates, dass nur ein Fünftel der deutschen Unternehmen die an sie gerichteten Anforderungen zu Sorgfaltspflichten ohne Zwang adäquat umsetzte. All dies steigerte – neben den Kampagnen der Initiative Lieferkettengesetz – den Druck auf die Politik, Regeln aufzustellen.

Eine Luftaufnahme von einer Fabrik, vor der eine Schlange Lieferwagen stehen

Das deutsche Lieferkettengesetz ist nur der Kompromiss am Ende eines langen Aushandlungsprozesses. Deutsche Unternehmen mit über 3.000 Arbeitnehmer:innen müssen seit dem 1. Januar 2023 unter anderem ihre globalen Wertschöpfungsketten prüfen, Risiken vorbeugen, Maßnahmen ergreifen und darüber berichten. Ab dem 1. Januar 2024 sind sie dazu schon bei 1.000 Arbeitnehmer:innen verpflichtet. Während die UN-Leitprinzipien eine Risikoprüfung entlang der gesamten Lieferkette vorsehen, schreibt das deutsche Lieferkettengesetz nur eine regelmäßige Prüfung für das eigene Geschäftsfeld und die direkten Zulieferer vor. Die gesamte Lieferkette muss es nur prüfen und Risiken vorbeugen, wenn «substantiierte Kenntnisse» eines menschenrechtlichen Risikos vorliegen. Wie «substantiierte Kenntnisse» jedoch definiert werden, darüber wird in der nun kommenden Rechtsauslegung noch entschieden werden müssen. Bei den Bestimmungen zum Rechtszugang für Betroffene, zur Größe und zur Haftung der Unternehmen und zum Geltungs­bereich hatten sich viele mehr erhofft. Kritisiert wird auch, dass dieses Gesetz Unternehmen die Möglichkeit bietet, Strafen zu vermeiden, ohne menschenrechtliche Risiken tatsächlich nachhaltig anzugehen.

Mit Spannung wird das europäische Lieferkettengesetz erwartet

Für den Bergbau gibt es auch schon andere Gesetzgebungen, die seine negativen Auswirkungen begrenzen sollen: zum Beispiel die EU-Konfliktmineralienverordnung oder die Batterienverordnung, die dieses Jahr im Europäischen Parlament verabschiedet wurde. Sie beschränken sich jedoch entweder – wie im Falle der Konflikt­mineralien – auf ganz spezifische Menschenrechtsverletzungen wie schlimmste Formen von Kinder- und Zwangsarbeit und die Finanzierung von Konflikten. Oder sie beziehen sich nur auf ein bestimmtes Produkt. Viel Hoffnung richtet sich nun auf das europäische Liefer­kettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Dessen Entwurf wurde im März 2022 von der EU-Kommission vorgelegt und befindet sich derzeit im ­Trilog zwischen ­Europäischem Parlament, der Kommission und dem Ministerrat.

Hoffnung für Klima und Umwelt? Wird der Finanzsektor in die Pflicht genommen?

Das europäische Lieferkettengesetz ist als Teil des European Green Deal vorgelegt worden und setzt damit Anforderungen an Unternehmen bezüglich Klima und Umwelt. Die Verhandelnden aber werden noch darüber entscheiden, wie wirkungsvoll die gesetzlichen Bestimmungen diesbezüglich tatsächlich sein werden. Gerade aber die Pflicht, auf die Folgen des Bergbaus für die Umwelt zu achten, kann einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Gesundheit und zur Vorbeugung von Menschenrechtsverletzungen leisten. Auch der Finanzsektor muss in die Verantwortung genommen werden. Er kann unter anderem im Bergbausektor eine wichtige Hebelwirkung haben, da große Summen zum Aufbau ­einer Mine benötigt werden. Auch sollten europäische Hersteller und Lieferanten von großen Bergbaumaschinen verpflichtet werden, von den Minenbetreibern die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Mindeststandards einzufordern. Ein noch sehr kontrovers diskutiertes Thema ist die Zertifizierung. Während insbesondere die deutsche FDP auf EU-Ebene ermöglichen will, dass Verantwortung an Zertifizierungsunternehmen ausgelagert wird, sind viele zivil­gesellschaftliche Organisationen strikt dagegen. Sie befürchten, dass die Wirkung des Gesetzes dadurch massiv geschwächt wird.

Ein wichtiger Paradigmenwechsel – aber keines­falls ausreichend

Voraussichtlich wird das europäische Lieferkettengesetz im Vergleich zum deutschen ein weiterer Fortschritt für die Achtung der Menschenrechte und hoffentlich auch den Schutz von Umwelt und Klima sein. Wie wirkungsvoll es sein wird, hängt aber nicht nur von den derzeitigen Verhandlungen ab. Es wird Kontrollen geben müssen und ein Monitoring der Umsetzung brauchen. Es wird eminent wichtig bleiben, die Wirkung in den Abbauländern intensiv zu begleiten und gegebenenfalls das Gesetz anzupassen. Im Zuge der Verabschiedung einer europäischen Richtlinie für ein Lieferkettengesetz wird auch das deutsche Lieferkettengesetz noch angepasst werden müssen. Insbesondere der Rechtszugang für Betroffene wird voraussichtlich auch durch den Vorschlag der EU noch nicht ausreichend gewährleistet sein.

Die auf Sorgfaltspflichten basierenden Lieferkettengesetzgebungen sind ein wichtiger Paradigmenwechsel. Sie werden aber nicht genügen, um den Rohstoffsektor fairer und nachhaltiger zu gestalten. Nicht zuletzt brauchen wir ein Verbot für den Bergbau in Gebieten, die für den Artenschutz oder die Wasserversorgung ­unverzichtbar sind, und eine fairere Handelspolitik.


Johanna Sydow leitet das Referat Internationale Umwelt­politik bei der Heinrich-Böll-Stiftung. Seit ihrer Feldforschung in Ghana, Peru und Ecuador zum Thema Bergbau (2009-2013) setzt sie sich für weniger Rohstoff­konsum und für verbindliche Regeln für Unternehmen ein. 

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